Sonntag, 22. Februar 2004, 08:45h
nicht zu fassen!!
Da ist jemand da draußen in der großen weiten Welt des Internets, der meint er habe ein Copyright auf Socken in einer bestimmten Größe. (Sollte jemand solch ein Copyright auf Größe 40 haben, bitte melden zwecks gütlicher Einigung)
Nunja, Verrückte muß es nunmal geben. Und sei es nur fürs Amüsement.

Nun kommt aber der nächste Hammer. Dieser Mensch meint zusätzlich, daß er auch ein Copyright darauf hätte, diese Socken mit anderen lieben Menschen zu tauschen. Ja, geneigte Leserschaft. Ihr lest richtig. Ich meine, es geht hier weder um kommerzielle Dinge noch um eine bahnbrechende Erfindung. Es geht lediglich darum, daß mehrere Leute sich gegenseitig mit kleinen Söckchen eine Freude machen.
Das darf man aber nicht einfach so. Nein nein. Laßt euch aufklären. Das darf nur EINER auf der Welt. Und wenn man in Kuweit im Winkel nun auf die Idee verfällt, sich gegenseitig mit kleinen Socken zu beschenken, dann hat man gefälligst aber auch diesen Menschen um Erlaubnis zu fragen. Daß ihr euch das hinter die Ohren schreibt.

Nun ist es aber mein Glück, daß ich zufällig mit einem Mann verheiratet bin, der erwiesenermaßen der direkte Nachfahre des Steinzeitmenschen ist, der als erster einen Tausch mit Kleinoden wie Kieselsteinen und Muscheln organisiert hat. Und dieser liebste Ehemann der Welt hat mir großzügigerweise gestattet, daß ich auch kleine Sachen tauschen darf wenn sie eine Größe von 15 cm nicht überschreiten. Puh, da habe ich wohl mal wieder Schwein gehabt.

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1.) Auf Tauschhandel kannst Du egal wie kein Urheberrecht haben. Copyright gibts überhaupt nur auf Dinge die Du selbst produziert hast. Auf das Ergebnis. Auch nicht auf die Herstellung.
2.) Eine Idee ist in Deutschland nicht schützbar. Was Du schützen kannst sind alle Sachen an denen Du selbst eine entsprechende Urheberische Leistung hast. Ansonsten kannst Du Dir Sachen nur patentieren lassen bzw. Geschmacksmuster eintragen lassen. Mit Tauschhandel funktioniert das nicht.
3.) Tauschen ist so alt wie die Menschheit selbst.
4.) Das fälschliche behaupten von geistigem Eigentum kann im zweifelsfall auch strafbar oder abmahnbar sein.
5.) Es gibt zwar eine Dame, die Minisöckchen als Geschmacksmuster hat eintragen lassen beim Patentamt, aber davon sind meines Wissens nur gewerbetreibende betroffen, die beim Verkauf zB Lizenzgebühren zahlen müssten.
6.) Hab ich es nicht gesagt? *g*

Liebe Grüße,
Melanie

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Ach Du liebe Zeit!
Und da sag noch einer, das Stricken eine friedliche
Beschäftigung sei ;0)

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Was habe ich da mal wieder nicht mitbekommen?

Liebe Grüße,
Beate

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Jaja. das kann man oft nicht glauben, was da so in der Strickgemeinde hintenrum köchelt. Aber das ist halt so, wenn manche ein schnödes Hobby wie Stricken und sich selbst noch dazu für zu wichtig nehmen.
Man sollte vielleicht mal einen Psychologen dazu befragen?

LG
Susan

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